ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN --> Download

 

1. Zahlungsbedingungen

Der Veranstalter verpflichtet sich, nach dem Auftritt die auf Seite 1 genannte Gesamtgage (inkl. Mwst.) an die Band  oder  einen  Vertreter  in  bar  auszuzahlen  oder innerhalb  von  14  Tagen  auf  das  Konto  der  Band  zu überweisen.

 

2. Künstlerische Gestaltung

Die  Band  ist  in  der  Gestaltung  und  Darbietung  ihres Programms frei, unterliegt somit keinen künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder von Dritten.

 

3. Steuern / sonstige Abgaben

a) The Booze Bros. kommt für seine Steuern selbst auf. Der Veranstalter ist nicht berechtigt Abzüge (brutto f. netto o ä) vorzunehmen.

b) Der Veranstalter trägt alle anfallende Steuern (Mwst, Quellensteuern etc.), amtliche Kosten (Polizei, Gemeinde etc.) sowie eventuell anfallende AKM- bzw. GEMA-Beiträge (Urheberrecht)   oder   sonstige   Gebühren   die   bei Großveranstaltungen evtl anfallen.

 

4. Haftpflichtversicherungserklärung

a) Der Veranstalter erklärt, daß er eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Veranstaltung inkl. Auf- & Abbauarbeiten abgeschlossen hat, durch welche unter anderem alle Schäden an der Ausrüstung der Band (von der Band  in  den  Veranstaltungsort  eingebrachte  Anlagen  und  Instrumente),  die  nicht  von  der  Band  selbst  zu verantworten sind, abgedeckt werden.  

b)  Ebenfalls  durch  den  Veranstalter  versichert  sein  müssen  der  Diebstahl  von  Instrumenten  und  anderen Ausrüstungsgegenständen der Band aus dem Bereich des Veranstaltungsortes (Bühne, Backstage- o. Lagerraum & Bühnenumgebung) sowie Schäden der Bandmitglieder und allen dazugehörigen Mitarbeitern an Leib und Leben.  Für Schäden an den Musikinstrumenten oder an der Licht- bzw. Tonanlage durch mangelhaft oder nicht durchgeführte Bühnenanweisungen haftet der Veranstalter. Für Schäden an Instrumenten oder an technischen Anlagen der Band, welche von Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden, haftet ebenfalls der Veranstalter. Im Falle eines Nichtbestehens einer solchen Versicherung haftet der Veranstalter persönlich.

 

5. Absage und höhere Gewalt

a)  Entfällt  der  Auftritt  durch  Vertragsbruch  oder  Absage  des  Veranstalters  oder  aus  einem  anderen  vom Veranstalter verursachten Grund ersatzlos, zahlt der Veranstalter eine Konventionalstrafe von 50% (inkl. Mwst.) der vereinbarten Bruttogage. Ersparte Aufwendungen werden nicht abgezogen. Ein Entfall der Veranstaltung durch Schlechtwetter oder durch mangelhafte Vorbereitung seitens des Veranstalters ist nicht als höhere Gewalt zu werten.

b). Bei einer Absage durch den Veranstalter wegen Schlechtwetter oder anderen Gründen kann dieser innerhalb eines viertel Jahres einen Ersatztermin vorschlagen. Wird vom Veranstalter kein Ersatztermin genannt, gilt dies als Vertragsbruch und es greift Regelung 5a) der AGB’s. Sollte die Absage erfolgen nachdem die Band die Anlagen bereits fertig oder auch nur teilweise aufgebaut hat, so wird ein Honoraraufwand von 500 € (inkl. Mwst.) fällig.

c) Entfällt der Auftritt durch Verschulden der Band, Krankheit, Unfall oder Tod eines Bandmitgliedes bzw. dessen engsten Verwandten, so wird die Band versuchen einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln bzw. bei frühzeitigem Auftreten  des  Problems  einen  Ersatztermin  anbieten.  Sollte  es  zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen Veranstalter und Band kommen, so haftet die Band maximal mit einer Konventionalstrafe von 50% (inkl. Mwst.) der vereinbarten Bruttogage.

 

6. Salvatorische Klausel

Beide Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder aus Rechtsgründen nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzen, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.

 

7. Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein. Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das Amtsgericht Ingolstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 

The Booze Bros. (GbR); Siedlungstr.5; D-85134 Stammham;
Steuernummer:171/153/51400;
Kontonummer:296533; BLZ:72150000; Sparkasse Ingolstadt
 
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